Geschäftsbedingungen bei freiwilligen und Pfandauktionen

Versteigerungsbedingungen – freiwillige Auktionen

1. Der Auktionator Marcel Alexander Hasübert, versteigert im fremden Namen und auf fremde Rechnung für private und gewerbliche Auftraggeber. Hierzu liegt die behördliche Genehmigungen nach § 34b der Gewerbeordnung vor.

2. Die Beschreibungen in den Versteigerungs-Listen, bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen Auktionen ausgegeben, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Alle zur Auktion gelangenden Gegenstände können zwei Stunden vor der Auktion besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert (im Vor- und Nachverkauf veräußert) in dem sie sich befinden. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet.

3. Jede einzelne Nummer bildet einen selbständigen Kaufgegenstand. Für Größe und Beschaffenheit der Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.

4. Der Auktionator ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

5. Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen, bzw. sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

7. Auf den Zuschlagspreis wird in der Regel ein Aufgeld in Höhe von 10% inkl. MwSt. erhoben, sofern der Auktionator nicht ausdrücklich andere Konditionen im Aushang bekannt gibt.

8. Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Zuschlag in bar in Euro-Währung an den Auktionator, bzw. dessen Mitarbeiter zu zahlen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Belege bedürfen wegen der Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und einer evtl. Berichtigung; Irrtum vorbehalten.

9. Auktions-Aufträge für eine bevorstehende Auktion müssen schriftlich spätestens 3 Wochen vor dem Auktionstermin vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Mindestpreise. Der Zuschlag kann ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht zu einem niedrigeren Betrag erfolgen. Das Aufgeld wird dem Zuschlagsbetrag zugerechnet.

10. Bei Weigerung der Abnahme oder Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert. In diesem Fall haftet der o. g. Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch.

11. Die Abnahme der ersteigerten Sachen muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung ersteigerter Sachen kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.

12. Bei Gegenständen, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Auktionator berechtigt, nach eigener Wahl diese entweder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus zu hinterlegen, oder diese auf Rechnung des Käufers baldmöglichst weiter zuveräußern. Im letzteren Fall kann der Auktionator 30% des Veräußerungserlöses als Bearbeitungsgebühr beanspruchen.

13. Sämtliche Forderungen des Auktionators, bzw. seiner Auftraggeber müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion beglichen sein. Nach diesem Datum erfolgt das rechtliche Inkasso mit Belastung der Spesen durch unseren Rechtsbeistand.

14Voraussetzungen unter denen der Zuschlag erteilt wird: Wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Auftraggeber kann sich jedoch den Zuschlag vorbehalten, wenn ein dem Mindestpreis entsprechendes Gebot oder Übergebot nicht abgegeben wird. Missverständnisse können durch Los oder Wiederholung geheilt werden.

15. Die Aufgebote erfolgen:

bis                             10,- € mit mind.                                             1,- €

ab                              10,-   € bis   50,- € mit mind.                      2,- €

ab                              50,-   € bis 100,- € mit mind.                      5,- €

ab                              I00,-  € bis 200,- € mit mind.                   10,- €

ab                              200,-  € bis 500,- € mit mind.                   20,- €

ab                              500,-  € bis 2000,- € mit mind.                50,- €

ab                              2.000,-  € bis l0.000,- € mit mind.          l00,- €

ab                              ab 10.000,- €   mit mind.                           500,- €

 

16. Die Kaufgegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers bis die Kaufgelder und sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. Die Kaufgegenstände sind nach erteiltem Zuschlag in Empfang zu nehmen und zu entfernen, wenn mit dem Auktionator nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

17. Bei „Unter Vorbehalt“ erteilten Zuschlägen, z.B. bei Untergeboten, bleibt der Ersteigerer (Bieter) 2 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionator den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, falls der Einlieferer dem Untergebot zustimmt.

18. Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.

19. Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.

20. Käufer sind nicht berechtigt, Abzüge zu machen oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

21. Spesen, wie Fahrtkosten etc., werden jeweils für den Kunden günstigeren Standort berechnet.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen daraus davon unberührt. Stand 08-22

 

Versteigerungsbedingungen bei Pfandauktionen

1. Der Versteigerer/Auktionator versteigert öffentlich und meistbietend in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennen Bieter und Käufer die ausliegenden Versteigerungsbedingungen verbindlich an. Der Zutritt zur Versteigerung ist öffentlich und ohne Einschränkung gewährleistet. Der Zutritt erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Das Hausrecht liegt beim Versteigerer/Auktionator.

1.1. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Positionen (Losnummern) zu trennen, zusammenzufassen oder die Reihenfolge in der Auktion zu ändern. Aus wichtigen Gründen können auch Positionen von der Auktion ausgeschlossen werden.

1.2. Gesteigert wird in der Regel in Schritten von ca. 10%. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligen Aufrufes der Gebotsbetrags, wenn keine Überbote abgegeben wurden.

1.3. Falls es nach dem Zuschlag zu Uneinigkeit über das letzte Gebot oder den Zuschlag selbst gibt, wird dies durch nochmaliges Anbieten behoben. (Bei Missbrauch können Bieter on der Auktion ausgeschlossen werden.)

2. Die Teilnahme an der Versteigerung ist nur mit einer Bieternummer möglich und wird nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises von EU-Mitgliedsstaaten bzw. Reisepasses ausgegeben.

2.1. Die Bieternummer ist auf den Namen des Bieters ausgestellt und bis zum Ende der Pfandversteigerung sorgfältig auszubewahren. Die Bieternummer ist nicht übertragbar.  Für den Missbrauch mit der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der Bieter. Ohne Bieternummer ist keine Teilnahme an der Versteigerung möglich. Aus Gründen des Geldwäschegesetzes (u.a. § 2 Abs. 1+2) und der Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung ist die Registrierung der Bieter mit vollständiger Adresse erforderlich. Bei Firmen sind Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und der Nachweis der Eintragung im Transparentregister bzw. Gesellschaftervertrag/Gesellschafterliste zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen vorzulegen. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Namen und Anschrift, Erlaubnis und Legitimation seines Auftraggebers schriftlich vorlegt.

3. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden und wie sie zu besichtigen sind. Für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft, sowie für Mängel, Fehler und Schäden oder Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Es gibt kein Recht auf Umtausch, Rückgabe oder Wertminderung. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden im jeweiligen Zustand zugeschlagen, eventuell Beschädigungen sind im Startpreis berücksichtigt. Die Beschreibungen in den Versteigerungs-Listen, bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen Auktionen ausgegeben, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Alle zur Auktion gelangenden Gegenstände können 2 Stunden vor der Auktion besichtigt werden.

3.1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises an den Auftraggeber der Auktion (Pfandhaus etc.). Das Eigentum der ersteigerten Sachen geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung an der versteigerten Sachen geht mit Übergabe an den Käufer über.

3.2. Die Bezahlung der ersteigerten Gegenstände erfolgt unmittelbar nach Ende der Auktion in bar.

 

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen daraus davon unberührt. Stand 09-23