Impressum

Anbieter:

Redaktionell verantwortlich und Anbieter gemäß § 5 TMG:

Marcel Alexander Hasübert (öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer)
Von-Bar-Straße 16
37075 Göttingen

ein Angebot der b2public GmbH, vertreten durch Marcel Hasübert, Von-Bar-Straße 16, 37075 Göttingen (Geschäftsadresse)

Sitz: 25693 Trennwurth

Handelsregister: HRB 16543 PI
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg

b2public.com

Kontakt

Mobil: 0173-3010998
E-Mail: info(a)mh-auktionen.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 329668066

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen –

Aufsichtsbehörden:

Gewerbeerlaubnis nach § 34 b GewO Versteigerergewerbe wurde erteilt durch die Gemeinde Birkenau, Gewerbeamt, Hauptstraße 119, 69488 Birkenau

Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO Immobilienmakler wurde erteilt durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Ordnungsamt, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg

Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer von der IHK zu Flensburg, Heinrichstraße 28-34, 24937 Flensburg

Aufsichtsbehörden:

Stadt Göttingen, Abteilung Ordnung, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen

Zuständige IHK: IHK Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung:

Name und Sitz des Versicherers:
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV Platz 1
30177 Hannover

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

 

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle:

Ich bin nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Marcel Hasübert – Auktionator

Bildnachweis:

MH foto, Foto Rittelmann Mannheim, fotolia.com/BillionPhotos.com, pexels: Andrea Piacquadio

Haftungsausschluss:

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Urheberrecht

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Versteigerungsbedingungen / AGB

1. Der Auktionator Marcel Alexander Hasübert, Dorfstraße 7, 25693 Trennewurth versteigert im fremden Namen und auf fremde Rechnung für private und gewerbliche Auftraggeber. Hierzu liegt die behördliche Genemigung nach § 34b der Gewerbeordnung vor (ausgestellt von der Gemeinde Birkenau). Versteigerungen aus Insolvenzen und Zwangsversteigerungen gehören ebenfalls zum Angebot (öffentliche Bestellung erfolgte durch die IHK Flensburg).

2. Die Beschreibungen in den Versteigerungs-Listen, bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen Auktionen ausgegeben, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Alle zur Auktion gelangenden Gegenstände können 2 Stunden vor der Auktion besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert (im Vor- und Nachverkauf veräußert) in dem sie sich befinden. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet.

3. Jede einzelne Nummer bildet einen selbständigen Kaufgegenstand. Für Größe und Beschaffenheit der Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.

4. Der Auktionator ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

5. Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen, bzw. sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

7. Auf den Zuschlagspreis wird in der Regel ein Aufgeld in Höhe von 10% inkl. MwSt. erhoben, sofern der Auktionator nicht ausdrücklich andere Konditionen im Aushang bekannt gibt.

8. Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Zuschlag in bar in Euro-Währung an den Auktionator, bzw. dessen Mitarbeiter zu zahlen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Belege bedürfen wegen der Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und einer evtl. Berichtigung; Irrtum vorbehalten.

9. Auktions-Aufträge für eine bevorstehende Auktion müssen schriftlich spätestens 3 Wochen vor dem Auktionstermin vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Mindestpreise. Der Zuschlag kann ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht zu einem niedrigeren Betrag erfolgen. Das Aufgeld wird dem Zuschlagsbetrag zugerechnet.

10. Bei Weigerung der Abnahme oder Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert. In diesem Fall haftet der o. g. Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch.

11. Die Abnahme der ersteigerten Sachen muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung ersteigerter Sachen kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.

12. Bei Gegenständen, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Auktionator berechtigt, nach eigener Wahl diese entweder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus zu hinterlegen, oder diese auf Rechnung des Käufers baldmöglichst weiterzuveräußern. Im letzteren Fall kann der Auktionator 30% des Veräußerungserlöses als Bearbeitungsgebühr beanspruchen.

13. Sämtliche Forderungen des Auktionators, bzw. seiner Auftraggeber müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion beglichen sein. Nach diesem Datum erfolgt das rechtliche Inkasso mit Belastung der Spesen durch unseren Rechtsbeistand.

14Voraussetzungen unter denen der Zuschlag erteilt wird:Wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Auftraggeber kann sich jedoch den Zuschlag vorbehalten, wenn ein dem Mindestpreis entsprechendes Gebot oder Übergebot nicht abgegeben wird.

15. Die Aufgebote erfolgen:

bis                             10,- € mit mind.                                             1,- €

ab                              10,-   € bis   50,- € mit mind.                      2,- €

ab                              50,-   € bis 100,- € mit mind.                      5,- €

ab                              I00,-  € bis 200,- € mit mind.                   10,- €

ab                              200,-  € bis 500,- € mit mind.                   20,- €

ab                              500,-  € bis 2000,- € mit mind.                50,- €

ab                         2.000,-  € bis l0.000,- € mit mind.              l00,- €

ab                   ab 10.000,- €   mit mind.                                    500,- €

 

16. Die Kaufgegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers bis die Kaufgelder und sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. Die Kaufgegenstände sind nach erteiltem Zuschlag in Empfang zu nehmen und zu entfernen, wenn mit dem Auktionator nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

17. Bei „Unter Vorbehalt“ erteilten Zuschlägen, z.B. bei Untergeboten, bleibt der Ersteigerer (Bieter) 2 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionator den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, falls der Einlieferer dem Untergebot zustimmt.

18. Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.

19. Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.

20. Käufer sind nicht berechtigt, Abzüge zu machen oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

21. Spesen, wie Fahrtkosten etc., werden jeweils für den Kunden günstigeren Standort berechnet.

Hinweis lt. BGB Pfandrecht an beweglichen Sachen

§1238 (1) Verkaufsbedingungen

Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht.